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Baden-württembergische Wirtschaft kritisiert anhaltende Diskussion um Festlegung des Mindestlohns

Barta: „Politischer Überbietungswettbewerb sollte unbedingt vermieden werden“

Die baden-württembergische Wirtschaft hat die anhaltende Diskussion darüber, wie der gesetzliche Mindestlohn festgelegt wird, kritisiert. „Schon die Einführung des Mindestlohns und die gesetzliche Erhöhung im vergangenen Jahr waren problematische Eingriffe in die vom Grundgesetz geschützte Tarifautonomie“, sagte Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) am Freitag in Stuttgart: „Aus guten Gründen hat der Gesetzgeber daher die Fortentwicklung des Mindestlohns wieder in die Hände der Sozialpartner gelegt. Dieses Prinzip jetzt zu kippen, würde die Tarifautonomie weiter beschädigen. Das kann auch nicht im Interesse der Gewerkschaften liegen, die jetzt intensiv nach Veränderungen rufen.“

Nur eine unabhängige Instanz wie die Mindestlohnkommission könne verhindern, dass der Mindestlohn zum politischen Spielball werde, sagte Barta: „Sonst droht uns genau dieser politische Überbietungsstreit gemäß dem Motto ‚wer verspricht den Wählern mehr‘. Das sollten wir unbedingt vermeiden.“ Die Geschäftsordnung der Kommission sehe vor, dass sich die Erhöhung des Mindestlohns an der allgemeinen Tarifentwicklung der vorangegangenen Jahre orientieren soll. „Der Vorschlag der neutralen Kommissionsvorsitzenden für die Jahre 2024 und 2025 liegt sogar etwas über dieser Entwicklung“, sagte der UBW-Hauptgeschäftsführer: „Es war die Gewerkschaftsseite in der Kommission, die diesem Vorschlag trotz des vereinbarten Verfahrens nicht mehr zustimmen wollte. Daher ist es absolut bizarr, wenn sie nun der Arbeitgeberseite vorwirft, sie habe ihre Position durchgedrückt.“

Barta kritisierte auch der Darstellung von Politikern, mit den geplanten Erhöhungen falle der Mindestlohn im Verhältnis zur Preisentwicklung wieder hinter den Stand vor der Einführung im Jahr 2015: „Richtig ist, dass sich der Mindestlohn seitdem dynamischer entwickelt hat als die Verbraucherpreise. Das gilt trotz der aktuell hohen Inflation nach wie vor.“ Er widersprach auch der Darstellung der Gewerkschaften, dass der Mindestlohn aufgrund der EU-Mindestlohnrichtlinie ohnehin nochmals deutlich erhöht werden müsse: „Die Richtlinie eröffnet bei der Umsetzung ausdrücklich Spielraum auf nationaler Ebene. Diesen haben wir in Deutschland mit dem Verfahren über die Mindestlohnkommission genutzt. Es gibt also keinen automatischen Zwang, hier noch mal nachzulegen.“

Autor

Volker Steinmaier

Referatsleiter Medienarbeit Print, Rundfunk und TV
steinmaier@unternehmer-bw.de