Barta: „Bessere Durchschlagskraft des teilnovellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die langwierigen Verwaltungsverfahren deutlich zu verkürzen“
Zur Verabschiedung des teilnovellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Weiterbildungsgesetzes durch den Bundestag an diesem Freitag erklärt der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Oliver Barta:
„Beide Gesetze könnten der baden-württembergischen Wirtschaft helfen, dem wachsenden Arbeits- und Fachkräftemangel effektiv zu begegnen. Der Gesetzgeber will hier sowohl das inländische Potenzial weiter heben als auch die Rekrutierung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte erleichtern. Leider sieht das teilnovellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz immer noch keine Möglichkeit vor, dass zugewanderte Fachkräfte in der Zeitarbeitsbranche tätig werden können. Auch im Weiterbildungsgesetz sind nicht alle Regelungen so zielgerichtet, wie wir uns das wünschen würden – beispielsweise hinsichtlich des Qualifizierungsgeldes, mit dem die Qualifizierungsaktivitäten der Unternehmen im Strukturwandel durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden sollen.
Zu begrüßen ist hingegen die stichtagsgebundene ‚Spurwechsel‘-Regelung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die es Menschen, die sich seit längerer Zeit im Asylverfahren befinden, ermöglicht, in eine Beschäftigung zu wechseln. Wird das überarbeitete Fachkräfteeinwanderungsgesetz nun eine bessere Durchschlagskraft entwickeln? Das wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die langwierigen Verwaltungsverfahren deutlich zu verkürzen. Insbesondere die schleppenden Verfahren zur Visavergabe in deutschen Auslandsvertretungen bremsen die Zuwanderung immer noch deutlich.“