Barta: Verknüpfung mit kommunaler Wärmeplanung, längeren Fristen und mehr Technologieoffenheit sind richtige Schritte
Zur Beratung des Bundestags über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erklärt Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW):
„Die wochenlange Debatte über das Heizungsgesetz hat erheblichen Schaden angerichtet und für sehr viel Verunsicherung und Sorgen bei Immobilienbesitzern einerseits, in der Bauwirtschaft, im Handwerk und bei den Herstellern von Heizungssystemen andererseits geführt. Immerhin schafft die Einigung nun weitgehend Klarheit und Planungssicherheit für die Betroffenen. Im Grundsatz bleibt das Gesetz eine Überregulierung mit viel zu vielen Vorschriften und Verboten. Mit einem konsequenten Zertifikatehandel, bei dem die verfügbaren CO2-Emissionen schrittweise reduziert werden, könnten die Klimaziele auch im Gebäudesektor viel effizienter, marktwirtschaftlicher, kostengünstiger und vor allem vollständig technologieoffen erreicht werden.
Mit der Überarbeitung des Gesetzes wurden zumindest einige Weichen neu gestellt. So ist es richtig, die Frage des Heizungstausches mit der kommunalen Wärmeplanung zu verknüpfen und somit längere Fristen einzuräumen. Die vorgesehene deutlich erweiterte Technologieoffenheit kann zudem dazu beitragen, dass sich die besten Technologien im Sinne des Klimaschutzes auch durchsetzen können. Damit Immobilienbesitzer und Bauwillige durch ihren Beitrag zur Energiewende nicht überfordert werden, braucht es noch eine passgenaue Förderkulisse. Die Landesregierung kann nun die kommunale Wärmeplanung mit aller Konsequenz weiter vorantreiben, damit für Hausbesitzer schnell klar wird, welche Optionen ihnen zur Verfügung stehen.“