Mitglieder

Unternehmer Baden-Württemberg e. V.

Relaunch der Webseite in

Lesebeitrag / 1. Februar 2022

Ohne den immer noch beträchtlichen Einsatz von Kurzarbeit wären die Arbeitslosenzahlen deutlich höher

Dick und Wolf: „Die Unternehmen brauchen die erweiterten Kurzarbeiter-Regelungen als stabile Brücke zur Beschäftigungssicherung auch über das erste Quartal hinaus“

Stuttgart – Die Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg ist im Januar saisonbedingt leicht gestiegen. „Ohne den immer noch beträchtlichen Einsatz von Kurzarbeit wären die Arbeitslosenzahlen aber deutlich höher“, sagten Peer-Michael Dick und Wolfgang Wolf, die beiden Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), am Dienstag in Stuttgart. „Die coronabedingten Einschränkungen treffen Teile des Dienstleistungssektors weiterhin hart. Und die Industrie leidet immer noch stark unter den weltweiten Lieferkettenproblemen. Deshalb brauchen die Unternehmen die erweiterten Kurzarbeiter-Regelungen als stabile Brücke zur Beschäftigungssicherung auch über das erste Quartal hinaus“, erklärten die beiden Hauptgeschäftsführer des Dachverbands der baden-württembergischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie zahlreicher Unternehmen.

Wichtig sei, dass der Gesetzgeber die Verlängerung der derzeitigen Kurzarbeiter-Regelungen möglichst zeitnah beschließe, sagte Dick: „Die Corona-Krise hat die Unternehmen viel Liquidität gekostet. Für ihre Planungssicherheit müssen sie jetzt rasch wissen, ob sie auch über das erste Quartal hinaus auf die bewährten Krisenregelungen bei der Kurzarbeit bauen können.“

In der Corona-Krise habe sich erneut gezeigt, dass das Kurzarbeitergeld ein geeignetes Instrument ist, um die Auswirkungen von vorübergehenden Arbeitsausfällen auf Betriebe und Beschäftigte abzufedern und in erheblichem Umfang Beschäftigung zu sichern, unterstrich Wolf: „Ein Abklingen der Lieferkettenprobleme ist derzeit – entgegen früherer Erwartungen – noch nicht in Sicht. Und auch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie kann im Moment niemand seriös einschätzen. Deshalb brauchen wir die Krisen-Regelungen beim Kurzarbeitergeld auch über den 31. März 2022 hinaus.“

Autor

Thomas Widder

Pressereferent
widder@unternehmer-bw.de