Barta: „Eine durchgreifende Steuerreform ist kein Luxus, sondern eine Überlebensfrage für unseren Standort“
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist. Dazu erklärt Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW):
„Die baden-württembergische Wirtschaft nimmt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis, da der Solidaritätszuschlag insbesondere die Unternehmen unverhältnismäßig belastet. Umso wichtiger ist es, dass CDU/CSU und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen endlich den Weg für eine substanzielle steuerliche Entlastung der Unternehmen freimachen. Es ist inakzeptabel, dass unsere Firmen weiterhin eine Steuerbelastung von fast 30 Prozent stemmen müssen, während beispielsweise der EU-Durchschnitt lediglich bei 21 Prozent liegt. Diese Diskrepanz ist nicht nur ein Wettbewerbsnachteil, sie ist eine Gefahr für unsere wirtschaftliche Zukunft.
Die künftige Bundesregierung muss nun rasch handeln. Ohne eine entschlossene Senkung der steuerlichen Belastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von maximal 25 Prozent droht eine zunehmende Verlagerung von Investitionen ins Ausland. Das ist die Realität, der wir uns stellen müssen. Eine durchgreifende Steuerreform ist kein Luxus, sondern eine Überlebensfrage für unseren Standort. Und sie ist längst überfällig. Die letzte große Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland liegt inzwischen mehr als 15 Jahre zurück. Seitdem leidet die Attraktivität des Standortes an einem ‚Klein-Klein‘ von steuerpolitischen Maßnahmen. Während wichtige Wettbewerber gezielt ihre Standortattraktivität stärken, verliert Deutschland im internationalen Vergleich an Boden.“Deutschland liegt inzwischen mehr als 15 Jahre zurück. Seitdem leidet die Attraktivität des Standortes an einem ‚Klein-Klein‘ von steuerpolitischen Maßnahmen. Während wichtige Wettbewerber gezielt ihre Standortattraktivität stärken, verliert Deutschland im internationalen Vergleich an Boden.“