Angesichts des Fachkräftebedarfs und des demografischen Wandels ist es für Wirtschaft und Gesellschaft entscheidend, alle vorhandenen Potenziale optimal zu nutzen und eine bestmögliche Teilhabe aller Menschen am Arbeitsmarkt sicherzustellen. Deshalb zielt eine effektive und erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik in Deutschland darauf ab, die Beschäftigungsmöglichkeiten für alle Menschen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken. Sie fördert die Integration in den Arbeitsmarkt, indem sie Weiterbildung, Qualifizierung und die Anpassung an neue Anforderungen unterstützt. Gleichzeitig hilft sie Unternehmen, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen und begegnet demografischen Herausforderungen durch gezielte Maßnahmen, wie die Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit. So wird nicht nur die wirtschaftliche Stabilität nachhaltig gesichert, sondern auch die soziale Teilhabe vieler Menschen ermöglicht.
Job-to-Job-Transfer unterstützen
Unternehmen, die Personal abbauen, kooperieren zunehmend mit Unternehmen, die neue Mitarbeitende suchen, um Beschäftigte direkt in neue Jobs zu vermitteln. Diese sogenannten „Arbeitsmarktdrehscheiben“ ermöglichen eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen abgebenden und aufnehmenden Unternehmen. Ein zentraler Bestandteil muss dabei sein, zeitlich begrenzte Erprobungsphasen rechtssicher zu ermöglichen, in denen Beschäftigte aller Unternehmen ihre Eignung im neuen Unternehmen testen können. Dabei kann an den Entwürfen des SGB III-Modernisierungsgesetzes aus der zu Ende gehenden Legislaturperiode angeknüpft werden.
Qualifizierung
Im Hinblick auf die zunehmende Transformation der Wirtschaft werden Qualifikation, berufliche Flexibilität und kontinuierliche Weiterbildung eine immer wichtigere Rolle spielen. Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Deswegen müssen gerade auch die Menschen in den Blick genommen werden, die noch ohne Berufsausbildung sind. Die Gründe dafür sind vielfältig, die Zahlen erschreckend hoch. Es braucht die Kultur einer Berufsbildung der zweiten Chance, z.B. in Form von berufsabschlussorientierten Teilqualifizierungen.
Grundsätzlich gilt es auch, die Förderkulissen der Bundesagentur für Arbeit weiterzuentwickeln und praktikabler auszugestalten. Komplizierte Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren sowie aufwändige Dokumentationspflichten und Abrechnungssysteme erschweren die Umsetzung in Unternehmen. Das seit April 2024 in Kraft getretene und seitdem kaum in Anspruch genommene Qualifizierungsgeld ist dafür ein abschreckendes Beispiel.
Arbeitslosenversicherung auf Kernaufgaben konzentrieren
Eine neue Bundesregierung muss dafür sorgen, dass wir wieder geordnete Verhältnisse in der Arbeitslosenversicherung haben. Es dürfen zukünftig der BA keine versicherungsfremden Leistungen mehr aufgebürdet werden. Der ständige Griff der alten Bundesregierung in die Kassen der Beitragszahler hat dafür gesorgt, dass sich die Handlungsspielräume der BA personell und finanziell immer weiter verengt haben. Themen wie Beschäftigungssicherung oder eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik bleiben dadurch mehr und mehr auf der Strecke. Wir brauchen eine leistungsfähige BA, was allerdings ohne Beitragssatzerhöhung gewährleistet werden muss, weil sonst die Beitragszahler doppelt belastet würden.
Inklusion
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeits- und Berufsleben ist ein zentrales Anliegen. Arbeitgeber nehmen dieses Anliegen ernst und fördern aktiv die Ausbildung, die berufliche Inklusion und den nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen.
Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel, aber auch neue technologische Möglichkeiten bieten insbesondere für Menschen mit Behinderungen neue Chancen. Viele Unternehmen setzen im Rahmen einer zukunftsorientierten Personalpolitik gezielt auf deren Stärken und unterstützen sie bei Herausforderungen.

Eine verschärfte Sanktionierung widerspricht der gemeinsamen Überzeugung, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht durch Zwang, sondern durch die Erkenntnis ihres Mehrwerts vorangetrieben werden sollte. In der Diskussion um Ausgleichsabgaben und Beschäftigungsquoten ist zu beachten, dass die Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze bereits jetzt höher ist als die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung. Selbst wenn alle arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung in den Arbeitsmarkt integriert würden, könnte die Beschäftigungsquote von fünf Prozent nicht erreicht werden.
Stand: 07.01.2025


