9. Januar 2025

Betrieblicher Datenschutz braucht Imagewandel statt Überregulierung

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Unsere Position:

  • Eine Neuregelung zum Beschäftigtendatenschutz ist weiterhin notwendig.
    • Die Unternehmen benötigen
      • echte Rechtssicherheit und keine politisch motivierten Regelungen, die offensichtlich gegen höherrangiges Recht verstoßen.
      • keine neuen bürokratiefördernden Pflichten für Verantwortliche ohne tatsächlichen Nutzen.
    • Durch praxisnahe Lösungen muss der Gesetzgeber seinen Beitrag zum „Imagewandel“ des betrieblichen Datenschutzes leisten.

Hintergrund Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz (2024)
Der zuletzt von BMAS und BMI vorgelegte Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz (Oktober 2024) war angetreten, endlich Rechtssicherheit im Beschäftigtendatenschutz zu schaffen. Der Druck war zuletzt durch die Entscheidung des EuGH vom 30.03.2023 (C-34/21) weiter erhöht worden, da die bestehende zentrale Regelung zum deutschen Beschäftigtendatenschutz seither als europarechtswidrig gelten muss.

Rechtssetzung an der Praxis vorbei
Der Entwurf zeigt nachvollziehbare Regelungsansätze, entfernt sich jedoch an entscheidenden Punkten von den Anforderungen der Praxis: So sollen zusätzliche Informationspflichten und Auskunftsansprüche geschaffen werden, die neben den entsprechenden Pflichten aus der DSGVO stehen sollen. Solche bürokratiefördernden Pflichten erweisen dem betrieblichen Datenschutz jedoch einen Bärendienst: Sie tragen nicht dazu bei, dass das ungerechtfertigte „Bremser-Image“ des Datenschutzes in Betrieben überwunden wird und die Akzeptanz für das berechtigte Schutzanliegen des Datenschutzes steigt.

Fehlende Rechtssicherheit ist das falsche Fundament
Daneben verfehlt der Entwurf sein Hauptziel: Rechtssicherheit zu schaffen. Zahlreiche Regelungen müssen als nicht mit der DSGVO vereinbar angesehen werden. Dies kann nicht der Anspruch an ein Gesetz sein.

Gesetzgeberische Chance für einen praxisnahen Datenschutz nutzen
Mit dem Scheitern der Ampelregierung liegt der Referentenentwurf vorerst auf Eis. Zur Schaffung von echter Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte ist es daher geboten, dass eine neue Regierung die Vorgaben des Art. 88 DSGVO und des EuGH ernstnimmt und Regelungen gemäß dem rechtlich Möglichen ohne einen überregulatorischen Ansatz schafft. Die Chance für eine echte Verbesserung sollte hier nicht erneut ungenutzt verstreichen.

Volker Steinmaier | UBW – Unternehmer Baden-Württemberg e.V.

Volker Steinmaier

Referatsleiter Medienarbeit Print, Rundfunk und TV

0711 7682-128
juliane gengenbach

Juliane Gengenbach

Referatsleiterin Datenschutz