18. September 2024

Bundestariftreuegesetz beschädigt die Tarifautonomie und verfehlt das Ziel einer höheren Tarifbindung

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Barta: „Mit dem Gesetz tritt die Bundesregierung auch ihre eigenen Zielvorgaben beim Bürokratieabbau mit Füßen“

Das geplante Bundestariftreuegesetz, das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf den Weg gebracht wurde, leistet aus Sicht der baden-württembergischen Wirtschaft keinen Beitrag, die Tarifbindung zu stärken. „Tarifzwänge setzen keine Anreize, sich freiwillig in die Tarifbindung zu begeben, sondern verringern diese Anreize sogar“, sagte Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), am Mittwoch in Stuttgart. Nach den Einmischungen bei der Mindestlohnfindung säge die SPD damit zum wiederholten Male an der Tarifautonomie: „Dies beschädigt diesen grundgesetzlich geschützten Grundpfeiler unseres Erfolgsmodells der Sozialen Marktwirtschaft nachhaltig.“

Das Gesetz verfehle aber nicht nur die selbstgesteckten Ziele, sondern bringe auch eine erhebliche bürokratische Last für die Unternehmen mit sich, kritisierte Barta: „Die Bundesregierung tritt damit ihre eigenen Zielvorgaben beim Thema Bürokratieabbau mit Füßen.“ Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sei die „One-in-one-out“-Regelung eindeutig festgehalten. Das heißt, für jede neue bürokratische Belastung, die geschaffen wird, müssen andere bürokratische Lasten im gleichen Umfang abgeschafft werden. „Dieses Prinzip steht also im Koalitionsvertrag gleichrangig neben dem Bundestariftreuegesetz“, sagte Barta: „Wie kann dann der Bundesarbeitsminister einfach dieses bürokratisch äußerst belastende Gesetz auf den Weg bringen, ohne Vorschläge zu machen, wo die Unternehmen an anderer Stelle entlastet werden können?“ Dass die FDP laut Medienberichten das Gesetzesvorhaben aus diesem Grund blockiere, sei daher folgerichtig und konsequent.

Darüber hinaus mache das geplante Gesetz Vergabeverfahren des Bundes noch komplizierter, so Barta: „Das wird vor allem kleine und mittlere Unternehmen von einer Beteiligung bei Ausschreibungen um öffentliche Aufträge abschrecken.“ Schon heute gebe es bei 30 Prozent der Ausschreibungen des Bundes nur einen Bewerber: „Werden es noch weniger, werden sich die Vergabeverfahren deutlich verteuern – und dies bei klammen öffentlichen Kassen.“

Als Ärgernis bezeichnete der UBW-Hauptgeschäftsführer, dass mit dem Bundestariftreuegesetz quasi durch die Hintertür auch Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz und im Tarifvertragsgesetz vorgenommen werden sollen. So ist geplant, die Nachbindung an Tarifverträge bei Umstrukturierungen von Betrieben deutlich zu verschärfen. Weiter sollen Gewerkschaften ein gesetzlich verbrieftes digitales Zugangsrecht zu den Betrieben und ihren Beschäftigten erhalten. „Wir halten die bestehenden gesetzlichen Regelungen in beiden Fällen für völlig ausreichend“, sagte Barta: „Zudem zeigt die Praxis, dass man etwa den digitalen Betriebszugang auch ohne Gesetz sozialpartnerschaftlich lösen kann.“

Volker Steinmaier | UBW – Unternehmer Baden-Württemberg e.V.

Volker Steinmaier

Referatsleiter Medienarbeit Print, Rundfunk und TV

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