29. April 2026

Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform ist völlig unzureichend und wird der wirtschaftlichen Lage in keiner Weise gerecht

gesundheitskosten ubw lizenz shutterstock 2652197307

Barta: „Die Chance, die deutlich zu hohen Lohnzusatzkosten endlich wirksam zu begrenzen, darf jetzt nicht verspielt werden

Zur Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundeskabinett erklärt Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW):

„Dieser Gesetzentwurf ist völlig unzureichend und wird der wirtschaftlichen Lage in keiner Weise gerecht. Statt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung spürbar zu senken, lässt die Politik einen Großteil des vorhandenen Einsparpotenzials ungenutzt. Die dringend benötigte Entlastung für Unternehmen und Beschäftigte bleibt damit aus. Die Chance, die deutlich zu hohen Lohnzusatzkosten endlich wirksam zu begrenzen, darf jetzt nicht verspielt werden. Im parlamentarischen Verfahren besteht deshalb dringender Korrekturbedarf.

Völlig kontraproduktiv ist die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat. Das bedeutet einen massiven Kostenschub für unsere Betriebe – statt die Beiträge zu senken, werden sie sogar noch erhöht. Dieser Schritt ist umso unverständlicher, da die Finanzkommission – wegen der absehbaren negativen wirtschaftlichen Folgen – bewusst davon abgesehen hatte, eine solche Maßnahme zu empfehlen.

Der entscheidende Hebel bleibt ungenutzt: Die vollständige Steuerfinanzierung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende fehlt weiterhin. Statt einer systemgerechten Lösung begnügt sich die Politik mit minimalen zusätzlichen Mitteln von 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt – das beseitigt den aktuellen Missstand nicht ansatzweise. Gleichzeitig wird der ohnehin nicht ausreichende Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung sogar um zwei Milliarden Euro gekürzt. Das verschärft die Schieflage weiter. Unter dem Strich werden die Beitragzahlenden um 1,75 Milliarden Euro zusätzlich belastet. Das ist nicht akzeptabel.

Die Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes von Bürgergeldbeziehenden ist eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss deshalb vollständig aus Steuermitteln erfolgen. Würde die jährliche Unterfinanzierung von rund 12 Milliarden Euro beseitigt, könnten die Beitragssätze sofort um etwa 0,5 Prozentpunkte sinken – ein dringend notwendiger Schritt, um die Unternehmen bei den deutlich zu hohen Lohnzusatzkosten zu entlasten.

Das Vorgehen der Bundesregierung führt die eigentliche Intention des Reformpakets ad absurdum. Die Arbeitgeber sollen nach Ministeriumsberechnungen insgesamt rund 3,1 Milliarden Euro oder 19 Prozent der Sparsumme tragen, die Kassenmitglieder etwa 1,2 Milliarden Euro oder 7 Prozent. Der Bund würde 2027 unter dem Strich keine Entlastung leisten – und sogar noch rund 1,8 Milliarden Euro für sich sichern. So darf die Reform nicht kommen: Eine weitere Verteuerung von Arbeit gefährdet Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in unserem Land. Hier ist eine klare Grenze erreicht.“

Thomas Widder | UBW – Unternehmer Baden-Württemberg e.V.

Thomas Widder

Pressereferent

0711 7682-226