11. Februar 2025

Erneute gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns wäre ein Tritt gegen die Tarifautonomie

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Barta „Ein gefährlicher Überbietungswettbewerb gemäß dem Motto: Die Politik bestellt, die Zeche zahlen andere“

Zum Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), den Mindestlohn nach der Bundestagswahl auf 15 Euro anheben zu wollen, erklärt Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW):

„Unser Land befindet sich wirtschaftlich in einem besorgniserregenden Zustand, an dem die gescheiterte Bundesregierung unter Bundeskanzler Scholz maßgeblich Verantwortung trägt. Die wichtigste Aufgabe der künftigen Bundesregierung wird es daher sein, die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen – indem die Rahmenbedingungen verbessert, die Betriebe entlastet werden.

Stattdessen legt der Kanzler seine Schwerpunkte im Wahlkampf auf teure Versprechen, die zu weiteren Belastungen von Unternehmen führen werden. Dabei droht er erneut wortbrüchig zu werden. Zur Erinnerung: Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vor zehn Jahren hat die Große Koalition unter Beteiligung der SPD das Versprechen gegeben, dass die Weiterentwicklung des Mindestlohns in die Hände der Sozialpartner und Tarifparteien gelegt wird – nach dessen einmaliger gesetzlicher Festlegung. Dieses Wort wurde 2022 mit der politisch motivierten Anhebung auf zwölf Euro 2022 erstmals gebrochen – und soll nun auch ein weiteres Mal nicht mehr gelten.

Zur Verlässlichkeit und zum Vertrauen in die Politik gehört, dass man sich an gegebene Versprechen hält – und sich auch an die Gründe erinnert, warum diese Versprechen gegeben wurden. Lohnfindung ist in Deutschland Sache der Tarif- und Betriebsparteien, im Rahmen der vom Grundgesetz geschützten Tarifautonomie. Wird dieses Prinzip missachtet, geschieht genau das, was wir aktuell im Wahlkampf erleben: Ein gefährlicher Überbietungswettbewerb der Parteien gemäß dem Motto, die Politik bestellt, die Zeche dürfen aber andere, nämlich die Unternehmen und ihre Kunden, begleichen.

Der Mindestlohn ist seit seiner Einführung stärker gestiegen als die Verbraucherpreise und die allgemeinen Löhne, auch die der Tarifbeschäftigten. Mindestlohnempfänger stehen heute besser da als noch 2015. Es fehlt also an einer dringenden Begründung für einen erneuten politischen Eingriff und einen Verstoß gegen die Tarifautonomie. Auch der Verweis auf die EU-Mindestlohnrichtlinie, der angeblich eine Anhebung in Deutschland erzwinge, taugt nicht mehr als Feigenblatt. Erstens hat selbst das Bundesarbeitsministerium klargestellt, dass es einen solchen Zwang nicht gibt – und dabei den Darstellungen des eigenen Ministers widersprochen. Zweitens dürfte die EU-Richtlinie ohnehin bald Geschichte sein, wenn der EuGH der Empfehlung seines Berichterstatters folgt, der die Richtlinie für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Fällt das EuGH-Urteil wie erwartet aus, stehen die Rufer nach einem höheren Mindestlohn ganz ohne Feigenblatt da und es wird sichtbar, dass ihnen beim Buhlen um die Wählergunst viele Mittel recht sind – selbst ein kräftiger Tritt gegen Grundprinzipien unserer Sozialen Marktwirtschaft.“

Die Position der UBW zum Mindestlohn finden Sie auch auf der UBW-Website.

Volker Steinmaier | UBW – Unternehmer Baden-Württemberg e.V.

Volker Steinmaier

Referatsleiter Medienarbeit Print, Rundfunk und TV

0711 7682-128