24. Mai 2024

EU-Lieferkettenrichtlinie: Baden-württembergische Wirtschaft warnt vor Wettbewerbsnachteilen und Haftungsrisiken

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Barta: „Der weltweite Schutz von Menschenrechten darf nicht einseitig auf die Unternehmen abgewälzt werden“

Die baden-württembergische Wirtschaft warnt vor Wettbewerbsnachteilen und unkalkulierbaren Haftungsrisiken durch die an diesem Freitag von den EU-Mitgliedstaaten angenommene EU-Lieferkettenrichtlinie. „Der weltweite Schutz von Menschenrechten darf nicht einseitig auf die Unternehmen abgewälzt werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Oliver Barta, in Stuttgart. „Die EU-Lieferkettenrichtlinie schafft große Rechtsunsicherheit, überbordende Bürokratie und wird viele Unternehmen überfordern.“

Die grundsätzlichen Zielsetzungen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt würden von der baden-württembergischen Wirtschaft selbstverständlich unterstützt, betonte Barta: „Viele Unternehmen haben dazu – über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus – Maßnahmen zur Einhaltung von Mindeststandards in ihren Lieferketten ergriffen.“ Die Durchsetzung globaler Menschenrechts- und Umweltstandards müsse aber Kernaufgabe staatlichen Handelns sein.

In der kommenden Legislaturperiode solle die EU dringend einen Kurswechsel hin zu einer Politik für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum vollziehen, sagte Barta: „Die Standortpolitik sollte wieder in den Mittelpunkt gerückt werden. Anstatt immer mehr und immer kleinteiligerer Regulierungen brauchen wir Anreize für mehr Innovationen und Investitionen. Gleichzeitig sollte ein größerer Fokus auf wettbewerbsfähige Energiepreise gelegt werden. Wir müssen die Europäische Union insgesamt so aufstellen, damit sie mit den großen Wirtschaftsräumen der Welt – allen voran den USA und China – mithalten kann.“

Thomas Widder | UBW – Unternehmer Baden-Württemberg e.V.

Thomas Widder

Pressereferent

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