Küpper: „Künftige Bundesregierung muss dringend eine grundlegende Reform der Arbeitsverwaltung in Angriff nehmen“
Die Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg ist im März zum Vormonat leicht gesunken, in saisonbereinigter Rechnung jedoch gestiegen. Die sonst übliche Frühjahrsbelebung fiel damit größtenteils aus. „Der Arbeitsmarkt leidet weiter unter der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung. Erste Indikatoren deuten immerhin darauf hin, dass sich der konjunkturelle Trend leicht ins Positive zu drehen beginnt. Angesichts wachsender Handelsbarrieren und geopolitischer Risiken ist diese Entwicklung aber alles andere als gefestigt“, sagte Stefan Küpper, UBW-Geschäftsführer für Bildung, Arbeitsmarkt und Landespolitik, am Freitag in Stuttgart.
„Wichtig wird in jedem Fall sein, dass die künftige Bundesregierung eine grundlegende Reform der Arbeitsverwaltung in Angriff nimmt“, erklärte Küpper, der auch Mitglied der UBW-Hauptgeschäftsführung ist. „Die letzten umfassenden Reformen in diesem Bereich gab es vor rund 20 Jahren, als Massenarbeitslosigkeit das vorherrschende Problem war. Heute stehen ganz andere Herausforderungen im Fokus: Der demografisch bedingte Arbeits- und Fachkräftemangel trifft auf tiefgreifende Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt infolge der Digitalisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft.“
Küpper bemängelte, dass in der Arbeitsverwaltung die zentrale Aufgabe, Menschen in Arbeit und Ausbildung zu bringen, zunehmend in den Hintergrund geraten sei. „Das System der Arbeits- und Sozialverwaltung mit Arbeitsagenturen, gemeinsamen Einrichtungen und kommunalen Jobcentern ist hochkomplex, intransparent und wenig effizient. Beratung, Vermittlung und aktive Arbeitsförderung werden vor diesem Hintergrund zunehmend herausfordernder. Hinzu kommt, dass es an Digitalisierung, Standardisierung und Automatisierung in der Verwaltung mangelt“, erklärte er.
Der Arbeitsmarktexperte kritisierte hier auch die alte Bundesregierung: „Der ständige Griff in die Kassen der Beitragszahler hat dafür gesorgt, dass sich die Handlungsspielräume der Bundesagentur für Arbeit personell und finanziell immer weiter verengt haben.“ Nur mit einer umfassenden Strukturreform werde die Arbeitsverwaltung handlungsfähig bleiben, machte Küpper deutlich: „Dabei muss sichergestellt werden, dass versicherungsfremde Leistungen künftig wieder aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden. Es gilt dringend zu klären, was die Kernaufgaben einer beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung sein sollen und welche Risiken sie absichern muss.“ Er unterstrich die Bereitschaft der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, sich aktiv in diesen Reformprozess mit einzubringen.