12. Juni 2026

Gesundheitsreform im Bundestag und Bundesrat: Das Maßnahmenpaket ist völlig unzureichend und erhöht erneut die Lohnzusatzkosten

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Barta: „Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze lehnen wir strikt ab. Für die Unternehmen bedeutet dies einen massiven Kostenschub“

Zur ersten Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundestag und Bundesrat erklärt Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW):

„Der Gesetzentwurf ist völlig unzureichend. Er verfehlt die Anforderungen an eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und eine spürbare Entlastung von Unternehmen und Beschäftigten deutlich. Arbeit in Deutschland ist schon heute zu teuer. Wer die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärken will, muss die Lohnzusatzkosten senken – nicht weiter erhöhen. Genau das aber droht mit diesem Gesetzentwurf. Im parlamentarischen Verfahren besteht deshalb erheblicher Nachbesserungsbedarf.

Besonders kritisch ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat. Für viele Unternehmen bedeutet das einen massiven zusätzlichen Kostenschub. Dieses Vorgehen ist umso irritierender, da die Finanzkommission eine solche Maßnahme aufgrund ihrer absehbaren negativen wirtschaftlichen Folgen ausdrücklich nicht empfohlen hat. In die gleiche falsche Richtung geht die geplante Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Minijobber. Zusammen mit der geplanten Beitragspflicht in der Pflegeversicherung müssten Arbeitgeber dann über 36 Prozent Sozialabgaben abführen, was Minijobs unverhältnismäßig teuer machen würde.

Der entscheidende Hebel bleibt ungenutzt: Die vollständige Steuerfinanzierung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende fehlt weiterhin. Statt einer systemgerechten Lösung begnügt sich die Politik mit minimalen zusätzlichen Mitteln von 250 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt – das beseitigt den aktuellen Missstand nicht ansatzweise. Gleichzeitig wird der ohnehin nicht ausreichende Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar um zwei Milliarden Euro gekürzt. Das verschärft die Schieflage weiter. Unter dem Strich werden die Beitragzahlenden um 1,75 Milliarden Euro zusätzlich belastet. Das ist nicht akzeptabel.

Die Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes von Bürgergeldbeziehenden ist eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss deshalb vollständig aus Steuermitteln erfolgen. Würde die jährliche Unterfinanzierung von rund 12 Milliarden Euro beseitigt, könnten die Beitragssätze sofort um etwa 0,5 Prozentpunkte sinken – ein dringend notwendiger Schritt, um die Unternehmen bei den deutlich zu hohen Lohnzusatzkosten zu entlasten.

Mit ihrem Gesetzentwurf führt die Bundesregierung die eigentliche Intention des Reformpakets ad absurdum. Anstatt die Lohnzusatzkosten zu senken, steigen sie weiter. Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen fällt im kommenden Jahr nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sogar um 3,5 Milliarden Euro höher aus als erwartet. Damit droht – zusätzlich zu den geplanten Belastungen – ein weiterer Anstieg des Zusatzbeitrags. Die Politik muss endlich den Fokus auf die Reduktion der Ausgabendynamik legen. Statt dringend notwendige Strukturreformen anzugehen, treibt Berlin die Kosten im System immer weiter in die Höhe. Die strukturellen Probleme des Gesundheitswesens lassen sich nicht dadurch lösen, dass immer mehr Geld in ein ineffizientes System gepumpt wird.“

Thomas Widder | UBW – Unternehmer Baden-Württemberg e.V.

Thomas Widder

Pressereferent

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