Küpper: „Allerdings bleibt der Entlastungseffekt begrenzt, da viele gesetzliche Standards auf europäischem oder Bundesrecht beruhen“
Zur Verabschiedung des Entwurfs des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes durch die Landesregierung erklärt Stefan Küpper, UBW-Geschäftsführer für Bildung, Arbeitsmarkt und Landespolitik sowie Mitglied der Hauptgeschäftsführung:
„Die UBW begrüßen den Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes. Die Landesregierung greift damit eine zentrale Forderung der Kommunal- und Wirtschaftsverbände in der „Entlastungsallianz für Baden-Württemberg“ auf. Mit dem Gesetzentwurf wird ein wichtiges Signal für mehr Flexibilität und Eigenverantwortung auf kommunaler Ebene gesetzt. Gerade für die Wirtschaft ist es entscheidend, dass bürokratische Hürden abgebaut und neue, effizientere Verwaltungswege erprobt werden können.
Das Regelungsbefreiungsgesetz ermöglicht es Gemeinden und Landkreisen, auf Antrag für einen befristeten Zeitraum von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen. So können neue Formen der Aufgabenerledigung und Zusammenarbeit ausgetestet werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu beschleunigten, vereinfachten und kosteneffizienteren Verwaltungsverfahren. Mit dem Gesetz entsteht in Baden-Württemberg ein Experimentierraum, wie ihn andere Bundesländer mit sogenannten Standarderprobungsgesetzen bereits geschaffen haben.
Allerdings bleibt der Entlastungseffekt begrenzt, da viele gesetzliche Standards auf europäischem oder Bundesrecht beruhen und daher nicht von dem Landesgesetz erfasst werden. Der Abbau bürokratischer Hürden sowie die kritische Prüfung von Aufgaben und Standards müssen deshalb auch künftig auf allen Ebenen konsequent weiterverfolgt werden.“