Durch die Digitalisierung kann Arbeit heute in vielen Bereichen unabhängig von Ort und Zeit erbracht werden. Mobiles Arbeiten schafft damit ein hohes Maß an Flexibilität für Beschäftigte z. B. zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, zur Reduzierung von Pendel- und Präsenzzeiten, aber auch zur Optimierung des Kundenkontakts vor Ort. Das erhöht die Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit, wovon auch Arbeitgeber profitieren.
Unsere Forderungen:
- Mobile Arbeit muss im Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern praktikabel handhabbar bleiben und keinen unnötigen bürokratischen Erfordernissen unterliegen
- Kein Rechtsanspruch auf Mobile Arbeit – ausschlaggebend sind individuelle betriebliche Besonderheiten.
- Mobile Arbeit muss die Beschäftigten einbeziehen – Wichtig ist die Eigenverantwortung bei der Umsetzung der Vorgaben für das Mobile Arbeiten
Was bedeutet Mobile Arbeit
Bei mobiler Arbeit ist, zwischen den verschiedenen Vertragsgestaltungen bzw. betrieblichen Lösungen zu unterscheiden.
Beim mobilen Arbeiten kann die Arbeitsleistung ja nach Vereinbarung von wechselnden Arbeitsorten erbracht werden. Mobiles Arbeiten kann dabei teilweise oder vollständig von zu Hause im Homeoffice erfolgen. Arbeit im Homeoffice ist damit eine Gestaltungsform der mobilen Arbeit.
Die gesetzlich definierte klassische Telearbeit liegt demgegenüber dann vor, wenn der Arbeitgeber selbst den Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Arbeitnehmers fest einrichtet, die Gestaltung des Arbeitsplatzes also unmittelbar auf ihn zurückzuführen ist. Dieser Fall ist in der Praxis eher selten.
Was gilt es zu berücksichtigen
Was gilt es zu berücksichtigen
Sollte es Vorgaben für eine Ausgestaltung mobiler Arbeit geben, ist insb. folgendes zu berücksichtigen:
Wenn man von Arbeitsplätzen bei Mobiler Arbeit spricht, sind dies regelmäßig für Arbeitgeber unbekannte Arbeitsplätze. Der Arbeitgeber hat keine Einflussmöglichkeit bzw. Kontrollmöglichkeit bzgl. der Ausgestaltung und der Einhaltung von Arbeitsplatzvorgaben. Daher ist die Eigenverantwortung der Beschäftigten beim Thema Mobile Arbeit bei der Umsetzung der Arbeitsplatzvorgaben besonders wichtig.
Die Mehrzahl der Unternehmen bietet mobiles Arbeiten an
Laut einer Randstad-ifo-Umfrage bieten 61 Prozent aller Unternehmen in Deutschland ihren Beschäftigten, für die es möglich ist, die Option zum Mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice an. Der Anteil der Unternehmen steigt mit der Unternehmensgröße. Die Spanne reicht dabei von 32 Prozent bei kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) bis 94 Prozent bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Im Durchschnitt ermöglichen die Unternehmen ihren Mitarbeitenden 6,4 Tage Homeoffice im Monat. Blickt man auf die Beschäftigten, zeigt sich auch hier, dass mittlerweile rund ein Viertel zumindest teilweise mobil von zuhause aus arbeiten kann – wenn man berücksichtigt, dass viele Tätigkeiten z.B. in Handel oder Industrie ortsgebunden sind, mobile Arbeit also gar nicht möglich ist, auch dies ein relativ hoher Wert.
Diese Zahlen zeigen, dass es keines gesetzgeberischen Anstoßes bedarf, um mobiles Arbeiten zu fördern. Im Gegenteil, dort, wo mobiles Arbeiten möglich ist, gehört ein entsprechendes Angebot an die Beschäftigten zum Gesamtpaket, um als attraktiver Arbeitgeber in Zeiten des demografischen Wandels und Fachkräftemangels überzeugen zu können.
Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten widerspricht arbeitsrechtlichen Grundsätzen
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit ist konstitutiv für die Arbeitsbeziehungen und verfassungsrechtlich abgesichert. Eine Beschränkung dieses Rechts durch einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten oder Homeoffice wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Unternehmerfreiheit und mit höherrangigen verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht vereinbar. Statt immer wieder einen Anspruch auf mobiles Arbeiten in die Diskussionen einzubringen, gilt es eher den Blick auf die Rahmenbedingungen Mobiler Arbeit zu richten und insbesondere den Glasfaserausbau und die 5G-Netzabdeckung konsequent auszubauen.