Geiger: „Nur mit einer verlässlichen und bezahlbaren Wasserstoffversorgung kann der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben“
Zur ersten Beratung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes im Bundestag erklärt Manuel Geiger, Mitglied der UBW-Hauptgeschäftsführung:
„Nur mit einer verlässlichen und bezahlbaren Wasserstoffversorgung kann der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben. Wir begrüßen daher ausdrücklich das Ziel des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Herstellung, Speicherung, den Import und den Transport von Wasserstoff zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Insgesamt bleibt der Gesetzentwurf jedoch hinter den Erfordernissen des Wasserstoffhochlaufs zurück – insbesondere für den industriestarken Südwesten sind Nachbesserungen dringend notwendig.
Positiv ist, dass der Gesetzentwurf allen Infrastrukturprojekten für den Wasserstoffhochlauf bis 2045 ein überragendes öffentliches Interesse zuweist – sowohl für kohlenstoffarmen als auch für komplett CO₂-neutral hergestellten ‚grünen‘ Wasserstoff‘. Wer aber den verstärkten Einsatz von Wasserstoff in der Wirtschaft will, darf die Industrieanlagen, die ihn nutzen sollen, bei dieser Regelung nicht außen vor lassen. Hier muss der Entwurf dringend angepasst werden, denn das Angebot an grünem Wasserstoff wird voraussichtlich nicht sofort ausreichen, um den industriellen Bedarf vollständig zu decken.
Gerade Baden-Württemberg braucht jetzt klare Signale. Da der Transport großer Mengen Wasserstoffs in den Südwesten frühestens gegen Ende der 2030er Jahre möglich sein wird, müssen Elektrolyse-Kapazitäten vor Ort schnell aufgebaut werden. Deshalb sollte Systemdienlichkeit als Standortkriterium im Gesetz verankert werden. Damit könnte sichergestellt werden, dass bei der Auswahl, Genehmigung und Förderung von Wasserstoffprojekten der Beitrag von Elektrolyseuren zur Stabilisierung des Energiesystems stärker berücksichtigt wird. Eine solche Regelung – analog zur Systemdienlichkeitsbewertung im ‚Windenergie-auf-See-Gesetz‘ – würde Baden-Württemberg gezielt unterstützen, indem sie die Förderung von netzstützenden Elektrolyseuren priorisiert, die sektorübergreifende Nutzung von Wasserstoff stärkt und den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringt.“


