21. Juli 2026

Notwendige Reform des EU-Emissionshandels greift wichtige Anliegen der Wirtschaft auf

Emissionen Co2 ubw

Mit ihren jüngsten Vorschlägen hat die Europäische Kommission die Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS-1) angestoßen. Bis zum ersten Quartal 2027 sollen nun das Europäische Parlament und der Ministerrat die Reform beraten und verabschieden.

Vor diesem Hintergrund haben wir im Energieausschuss der Unternehmer Baden-Württemberg bereits im Juni ein Positionspapier zur Reform des EU-ETS-1 vorgelegt. Darin bekennen wir uns klar zum Emissionshandel als zentralem marktwirtschaftlichen Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität. Gleichzeitig haben wir deutlich gemacht: Damit der EU-ETS-1 seine Lenkungswirkung entfalten kann, braucht die Industrie verlässliche Rahmenbedingungen – wettbewerbsfähige Energiepreise, leistungsfähige Strom- und Wasserstoffnetze, einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz sowie mehr Flexibilität beim Zertifikatepfad.

Die Vorschläge der Kommission greifen mit den Anpassungen der Marktstabilitätsreserve und mehr Flexibilität wichtige Anliegen der Wirtschaft auf. Gleichzeitig bleiben zentrale Herausforderungen ungelöst: Sie schaffen noch keine ausreichenden Voraussetzungen für Investitionen in die industrielle Transformation und geben keine überzeugende Antwort auf den wachsenden Wettbewerbsdruck und die fortschreitende Deindustrialisierung. Solange bezahlbarer Grünstrom, Wasserstoff und die dafür notwendige Infrastruktur fehlen, verteuert ein steigender CO₂-Preis vor allem die Produktion, statt Investitionen in die Dekarbonisierung auszulösen. Deshalb muss die Reform im weiteren Gesetzgebungsverfahren konsequent im Sinne eines starken Industriestandorts Baden-Württemberg begleitet und entsprechend nachgeschärft werden.

Positionspapier EU-ETS 1 Reform