19. Juni 2026

Reformentwurf zur Arbeitszeit führt das Versprechen von mehr Flexibilität bei der Verteilung von Arbeitszeit ins Absurde

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Barta: „Aus den Plänen spricht ein tiefes Misstrauen der Politik gegenüber der gesamten Unternehmerschaft

Zum kursierenden Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes erklärt Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW):

„Mit dem vorliegenden Entwurf marschiert das von Bundesarbeitsministerin Bas (SPD) geführte Ministerium in die gänzlich falsche Richtung. Anstatt die versprochene Modernisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt voranzutreiben, setzt der Entwurf auf bürokratische Verschärfungen und zusätzliche Kosten. Er bietet weder den Firmen die notwendige Flexibilität, Arbeitszeit entlang betrieblicher Anforderungen und Kundenwünschen zu verteilen, noch den Beschäftigten die Möglichkeit, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Er führt die im Koalitionsvertrag formulierten Versprechen sogar ins Absurde. Die Bundesregierung sollte ihr Wort halten und diesen Entwurf vor der Ressortabstimmung stoppen und komplett überarbeiten, will sie ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren.

Die im Koalitionsvertrag festgehaltene Einführung einer gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit – statt der bisherigen täglichen Höchstgrenze von zehn Stunden – wird mit diesem Entwurf faktisch nicht umgesetzt. Ermöglicht werden soll dies nur auf Grundlage eines Tarifvertrags, der auch noch an etliche strenge Bedingungen – etwa beim Gesundheitsschutz – geknüpft sein soll. Alle Betriebe, für die kein Tarifvertrag gilt, werden von dieser Möglichkeit komplett ausgeschlossen. Das betrifft etwa die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland.

In Zeiten, in denen wir über eine beispiellose Standortkrise in Deutschland sprechen, gibt es jedoch nicht nur in tarifgebundenen Unternehmen Bedarf für flexiblere Arbeitszeiten. Aber auch dort, wo diese per Tarifvertrag vereinbart werden könnten, wird dies nur in langen Gesprächen, Verhandlungen und verbunden mit Kompromissen ermöglicht. Das ist nicht effizient und darf nicht die Lösung sein.

Aus diesen geplanten Regelungen spricht ein tiefes Misstrauen der Politik gegenüber der gesamten Unternehmerschaft im Land. Er bedeutet einen Rückfall in ideologische Denkmuster und folgt der falschen Rhetorik, wonach eine flexiblere Verteilung von Arbeitszeit zwangsläufig zu längeren Arbeitszeiten führt. Diese Behauptung wird aber auch durch ständige Wiederholung nicht wahr. Gegen ausufernde Arbeitszeiten bieten nicht nur der gesetzliche Rahmen, sondern auch Tarif- und Arbeitsverträge einen hinreichenden Schutz. Es ist skandalös und nicht praxistauglich, Gesetzgebung an einzelnen schwarzen Schafen auszurichten. Damit werden alle Arbeitgeber unter den Generalverdacht gestellt, dass sie sich nicht an diese Regeln halten, und deshalb gemeinsam mit ihren Arbeitnehmern mit einem viel zu engen Regelkorsett drangsaliert.

Damit jedoch nicht genug. Auch der im Koalitionsvertrag versprochene Erhalt der Vertrauensarbeitszeit würde mit diesem Gesetzentwurf weitgehend über Bord geworfen werden. Die vorgesehene elektronische und taggenaue Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten bedeutet die vollständige Aushöhlung dieses in der Praxis bewährten Arbeitszeitmodells. Das entspricht auch nicht dem Wunsch vieler Beschäftigter, ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich zu gestalten.

Die Wirtschaft und auch die gesamte Unternehmerschaft in Baden-Württemberg drängen seit vielen Jahren auf eine Anpassung der teilweise 100 Jahre alten Reglungen des Arbeitszeitgesetzes an die Anforderungen einer modernen Arbeitswelt. Seit neun Jahren steht dieses Vorhaben in den Koalitionsverträgen der jeweiligen Bundesregierung. Passiert ist aber bis dato noch nichts – ein empörendes Beispiel politischer Arbeitsverweigerung.

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf ist jedoch mit Blick auf eine echte Modernisierungs- und Reformfähigkeit in unserem Land ein fatales Signal und eine Zumutung für die gesamte Wirtschaft.  Die Union darf ihn auf keinen Fall passieren lassen. Bei einer zwingenden Überarbeitung gilt es, die Versprechen des Koalitionsvertrags konsequent umzusetzen – hinsichtlich einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit für alle, aber auch beim Erhalt der Vertrauensarbeitszeit und bei der unbürokratischen Zeiterfassung.“

Volker Steinmaier | UBW – Unternehmer Baden-Württemberg e.V.

Volker Steinmaier

Referatsleiter Medienarbeit Print, Rundfunk und TV

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Philipp Merkel

Philipp Merkel

Geschäftsführer Arbeitsrecht