Barta: „Das Gesetz ist realitätsfern. Es würde den Unternehmen Kontrollpflichten auferlegen, die sie komplett überfordern würden“
Zu Medienberichten, wonach die Bundesregierung dem Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) bei der entscheidenden Abstimmung in Brüssel am Freitag kommender Woche nicht zustimmen will, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Oliver Barta:
„Wir begrüßen es, dass sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über den Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie enthalten will. Das Gesetz ist realitätsfern. Es würde den Unternehmen Kontrollpflichten auferlegen, die sie komplett überfordern würden. Zudem entstünde für die Firmen ein unkalkulierbares Haftungsrisiko, sodass viele Unternehmen ihr Geschäft auf risikobehafteten Auslandsmärkten einstellen müssten. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wären die bislang geplanten Vorgaben nicht umsetzbar. Damit deutsche Unternehmen in der EU keine Wettbewerbsnachteile erleiden, sollte nun auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz schnellstmöglich auf den Prüfstand gestellt werden.
Die grundsätzlichen Zielsetzungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt unterstützen die UBW selbstverständlich. Viele Unternehmen haben dazu freiwillige Maßnahmen zur Einhaltung von Mindeststandards in ihren Lieferketten ergriffen. Es muss aber weiter die Kernaufgabe staatlichen Handelns bleiben, globale Menschenrechts- und Umweltstandards durchzusetzen. Dies darf nicht auf die Unternehmen abgewälzt werden.“