Dr. Strauss: „Generelle Begrenzung der Lohnfortzahlung auf sechs Wochen und mehr Transparenz bei den Krankschreibungen erforderlich“
Zu den gestiegenen Arbeitgeberkosten für die Lohnfortzahlung (IW-Studie) und zur Diskussion über Reformen im Gesundheitswesen erklärt Dr. Ursula Strauss, Geschäftsführerin Soziale Sicherung der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW):
„Die finanziellen Belastungen der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind binnen Jahresfrist noch einmal um mehr als sechs Prozent gestiegen. Sie liegen nun bei gut 82 Milliarden Euro – milliardenschwere Leistungen im Rahmen des gesetzlichen Mutterschutzes noch nicht einmal hinzugerechnet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Einen Beitrag kann die generelle Begrenzung der Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber auf sechs Wochen pro Kalenderjahr leisten. Es ist nicht einzusehen, dass Arbeitnehmer, die immer wieder einen anderen Grund für die Krankschreibung angeben, hier bessergestellt werden als chronisch Kranke, denen für dieselbe Krankheit generell nur sechs Wochen zustehen – wie dies bei der aktuellen Gesetzeslage der Fall ist. Auch gilt es, die Möglichkeiten des Missbrauchs bei der Krankschreibung einzudämmen. Dafür muss die Transparenz der elektronischen Krankschreibung (eAU), aus der nicht einmal die Fachrichtung des ausstellenden Arztes hervorgeht, unbedingt erhöht werden. Auch die telefonische Krankschreibung gehört auf den Prüfstand.
Darüber hinaus dürfen die Bemühungen um strukturelle Reformen im Gesundheitswesen, die zu mehr Effizienz und so zu einer wesentlichen Kostendämpfung oder gar -senkung beitragen können, nicht verwässert werden. Etwa bei der anstehenden Krankenhausreform sollte der Ansatz einer Konzentration hochwertiger medizinischer Versorgung konsequent umgesetzt werden. Er darf nicht einer Kirchturmpolitik geopfert werden, die zwar manchem Wahlkreisabgeordneten sein lokales Krankenhaus sichert, die aber dann nicht zur besseren medizinischen Versorgung führt.“


