Barta: „Es ist wichtig, dass die Mindestlohnkommission auch in Zukunft ihre Arbeit unabhängig fortführen kann“
Zur Entscheidung der Mindestlohnkommission erklärt Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW):
„Es ist ein gutes Signal, dass die Mindestlohnkommission trotz schwieriger Ausgangslage und enormem politischem Druck zu einer gemeinsamen Entscheidung gelangt ist. Es beweist, dass die Sozialpartner in der Kommission – unabhängig von Forderungen aus der Politik und dem anstehenden SPD-Parteitag – einigungswillig und -fähig sind. Sie haben auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zur Mindestlohnfindung ein Ergebnis gefunden und so ihre ebenfalls gesetzlich garantierte Unabhängigkeit gewahrt. Das sollte nun auch die Politik akzeptieren und jegliche weitere Einmischungsversuche unterlassen.
Sicherlich ist die Einigung, in der Mindestschutz der Beschäftigten und wirtschaftliche Möglichkeiten der Betriebe abgewogen wurden, auch ein für alle Seiten schmerzhafter Kompromiss. Die Erhöhungen bedeuten für viele Unternehmen und Branchen, in denen Mindestlöhne eine Rolle spielen, eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung. Schließlich führt allein die zweistufige Erhöhung zu einem weiteren Anstieg des Mindestlohns von knapp 14 Prozent.
Deshalb ist es wichtig, dass die Mindestlohnkommission auch in Zukunft ihre Arbeit unabhängig nach den bisherigen Spielregeln fortführen kann. Dabei ist unter anderem darauf zu achten, dass die Mindestlohnentwicklung sich nicht immer weiter von der Tariflohnentwicklung entfernt, die ja eigentlich die Richtschnur sein soll. Mit der jetzt beschlossenen Erhöhung steigt der Mindestlohn in nur zwölf Jahren immerhin um mehr als 70 Prozent – und damit deutlich stärker als die Tarifentgelte und auch die Verbraucherpreise. Auch gilt es, vermehrt in den Blick zu nehmen, dass ein immer höherer Mindestlohn nicht falsche Anreize für junge Menschen setzt, lieber arbeiten zu gehen, anstatt eine Berufsausbildung zu beginnen. Schon bei 14,60 Euro werden die Brutto-Monatsentgelte rund doppelt so hoch sein wie viele Ausbildungsvergütungen zu Beginn.
Mit dieser Entscheidung sollte auch für die Zukunft ein für alle Mal klar sein, dass die Mindestlohnkommission kein sozialpolitisches Instrument ist, das Bedarfslöhne ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit und Produktivität der Betriebe festlegt. Es ist vielmehr ureigene Aufgabe der Politik, hier sozialpolitisch zu handeln, indem etwa auch bei Mindestlohnempfängern mehr Netto vom Brutto übrigbleibt. Dafür braucht es Reformen in den Systemen der sozialen Sicherung, damit der Anteil der SV-Beiträge, der vom Lohn weggeht, wieder sinkt, anstatt immer weiter zu steigen. Hier sich Reformen zu verweigern, dann aber höhere Mindestlöhne zu fordern, ist keine verantwortungsvolle Politik.“