Die Umstellung von Krankschreibungen auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll den Unternehmen eigentlich Effizienzgewinne durch die Digitalisierung des Verfahrens bringen. Eine Umfrage der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) zeigt jedoch deutlich, dass dies den Unternehmen bisher nicht die erhoffte Entlastung gebracht hat. Es besteht Nachbesserungsbedarf.
Seit dem Jahr 2023 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Damit wurde der bisherige „gelbe Schein“ durch ein digitales Verfahren abgelöst und sollte zu einer bürokratischen Entlastung führen. Auf Seiten der Arbeitgeber ist dies jedoch nur zum Teil gelungen. In einer Umfrage unter insgesamt 676 Unternehmen der Mitgliedsverbände der UBW hat sich gezeigt, dass nur 20 Prozent tatsächlich Einspareffekte durch das elektronische Verfahren sehen.
Tatsächlich bringt das elektronische Verfahren Vorteile, wenn der Prozess ohne Verzögerungen und ohne Fehlermeldungen rein elektronisch abläuft. In der Praxis kommt es aber in vielen Fällen zu zeitlichen Verzögerungen, ohne dass den Arbeitgebern die Ursache hierfür bekannt ist. Auch berichten viele Unternehmen von mit viel Unzufriedenheit verbundenen und zeitaufwändigen Rückfragen bei Mitarbeitern, Krankenkassen oder Arztpraxen, wenn es im Einzelfall zu Problemen kommt.
Große Unzufriedenheit besteht bei den teilnehmenden Unternehmen durch die mangelnde Transparenz. Weil Angaben zur Art der Anamnese (telefonisch, per Video oder persönlich in der Arztpraxis), Fachrichtung und Name des Arztes fehlen, sind Missbrauchsfälle praktisch nicht erkennbar und können kaum verfolgt werden.
Bereits die große Beteiligung der Unternehmen an der Umfrage zeigt, wie groß die Unzufriedenheit und der Nachbesserungsbedarf an der eAU sind. Aus der Umfrage lassen sich viele konkrete Verbesserungsvorschläge ableiten, die für die Arbeitgeber zu einer echten Entlastung führen würden. An erster Stelle zu nennen ist hier die Umstellung vom bisherigen Abrufverfahren hin zu einem Push-Verfahren, bei dem den Arbeitgebern die eAU der Beschäftigten automatisch zur Verfügung gestellt wird.
Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage finden Sie in unserer Broschüre „Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der betrieblichen Praxis – Umfrage der Unternehmer Baden-Württemberg“.