Geiger: “Nur mit einer ausreichenden Wasserstoffversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen wird der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein können”
Zur ersten Beratung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes an diesem Freitag im Bundestag erklärt Manuel Geiger, UBW-Geschäftsführer für Energie, Mobilität und Wirtschaftspolitik sowie Mitglied der Hauptgeschäftsführung:
„Nur mit einer ausreichenden Wasserstoffversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen wird der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein können. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich, dass mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Herstellung, Speicherung und den Import von Wasserstoff vereinfacht und schneller gemacht werden sollen. Leider ist der Gesetzentwurf insgesamt nicht ambitioniert genug. Daher sind aus unserer Sicht Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren zwingend nötig.
So brauchen wir einen pragmatischeren Ansatz, damit nicht bereits in der Anfangsphase das Entstehen eines Wasserstoffmarktes durch zu enge Anforderungen an die Wasserstoff-Herkunft abgewürgt wird. Das Angebot an komplett CO2-neutral hergestelltem ‚grünem‘ Wasserstoff wird voraussichtlich nicht sofort zur Deckung des wachsenden Bedarfs ausreichen. Daher sollten nicht nur Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, sondern auch zur Herstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff (‚blauer‘ und ‚türkiser‘ Wasserstoff) in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes aufgenommen werden.
Zudem sieht der Gesetzentwurf bislang nur unzureichende Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für – insbesondere auch in Baden-Württemberg dringend benötigte – Elektrolyseure vor. Das darf so nicht bleiben. Da die Pipelines zum Transport großer Mengen an Wasserstoff in den Südwesten voraussichtlich bis fast zum Jahr 2040 nicht zur Verfügung stehen werden, ist Baden-Württemberg auf eine eigene Wasserstofferzeugung vor Ort in großskaligen Elektrolyse-Hubs angewiesen. Dafür sind jedoch unterstützende Maßnahmen im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz erforderlich.“