Dick: „Allein schon rechnerisch ist es für die Firmen nicht möglich, eine ausreichende Anzahl schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen“
STUTTGART – Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts im Bundestag fordert die baden-württembergische Wirtschaft die Abgeordneten auf, die in dem Entwurf vorgesehene Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zu streichen.
„Der Gesetzgeber verlangt hier Unmögliches von den Unternehmen. Allein schon rechnerisch ist es für die Firmen nicht möglich, eine ausreichende Anzahl schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Dachverbands Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Peer-Michael Dick, am Donnerstag in Stuttgart. „Fast 80 Prozent der Unternehmen, die die Ausgleichsabgabe zahlen müssen, nennen als Grund eine zu geringe Zahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderungen.“
Laut den aktuellsten Daten der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2020 gut 1,1 Millionen Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Den verbliebenen rund 297.000 unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen standen aber nur etwa 170.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen gegenüber. „Grundsätzlich sollte deshalb gelten, dass Unternehmen, denen es trotz ernsthafter Bemühungen mit Unterstützung der Arbeitsagentur nicht gelingt, einen Menschen mit Behinderungen einzustellen, von der Zahlungspflicht befreit werden können“, forderte Dick.
Für die Betriebe sei es nur schwer möglich, gezielt Menschen mit Schwerbehinderung zu rekrutieren, erläuterte der UBW-Hauptgeschäftsführer: „Die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist in einem Vorstellungsgespräch grundsätzlich unzulässig. Das führt dazu, dass Menschen mit Schwerbehinderung unter den Jobsuchenden vielfach gar nicht erkannt werden.“ Wie viele Menschen mit Behinderungen tatsächlich in Ausbildung und Beschäftigung seien, wisse daher auch niemand genau.