Dick: „Baden-württembergische Landesregierung sollte deshalb den Antrag Bayerns im Bundesrat mittragen“
STUTTGART – Die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) appellieren an die baden-württembergische Landesregierung, den Antrag Bayerns („Entschließung des Bundesrates: Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aussetzen“) bei der Bundesratssitzung an diesem Freitag zu unterstützen. „Die Unternehmen haben derzeit mit einer Energiekrise, Inflation und gestörten Lieferketten zu kämpfen. Mit dem hoch bürokratischen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kommt nun zur Unzeit eine weitere Belastung hinzu“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Peer-Michael Dick, am Freitag in Stuttgart. „Die baden-württembergische Landesregierung sollte deshalb den Antrag Bayerns in der Länderkammer mittragen.“
Dabei stelle die baden-württembergische Wirtschaft die Ziele des Lieferkettengesetzes nicht in Frage, betonte Dick. Die globale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sei durch die massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise jedoch schon jetzt stark beeinträchtigt. „Die neuen unternehmerischen Sorgfaltspflichten bedeuten für die Firmen weitere signifikante Kostenbelastungen und nicht zu unterschätzende Risiken für ihre weltweiten Geschäftsbeziehungen und Lieferketten“, erklärte der UBW-Hauptgeschäftsführer. In letzter Konsequenz könne dies dazu führen, dass die heimischen Unternehmen ihr Geschäft auf etlichen Auslandsmärkten einstellen und der ausländischen Konkurrenz das Feld überlassen müssten, warnte er.
„Das wäre extrem kontraproduktiv“, machte Dick deutlich, „denn unsere Unternehmen tragen im Rahmen ihres außenwirtschaftlichen Engagements wesentlich zu höheren Standards, besserer Bildung sowie Wachstum und Wohlstand in Entwicklungs- und Schwellenländern bei. Sie genießen deshalb zu Recht einen sehr guten Ruf und sind weltweit bei Arbeitnehmern höchst gefragt.“