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Lesebeitrag / 17. März 2023

UBW kritisieren, dass die Bundesregierung den Widerstand des Bundesrats gegen das geplante Hinweisgeberschutzgesetz mit Verfahrenstrick umgehen will

Dick: „Der Bundestag sollte den Vermittlungsausschuss anrufen und mit dem Bundesrat dafür sorgen, dass die EU-Whistleblowing-Richtlinie effizient, unkompliziert und ohne Benachteiligungen für Unternehmen in nationales Recht umgesetzt wird.“

STUTTGART – Die baden-württembergische Wirtschaft kritisiert, dass die Bundesregierung die Ablehnung des Bundesrats gegen das geplante Hinweisgeberschutzgesetz durch ein politisch höchst fragwürdiges Vorgehen umgehen will.

„Es ist aus unserer Sicht untragbar, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie, die vollkommen zu Recht keine Differenzierung nach öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft vorgibt, mit einem Verfahrenstrick wegen des Widerstands des Bundesrats im ersten Gesetzgebungsverfahren nun zwei Whistleblowing-Regelwerke schaffen will. Indem sie den vom Bundesrat abgelehnten Gesetzesentwurf nun inhaltsgleich nur für die Privatwirtschaft einbringt, ignoriert sie sämtliche Bedenken aus Gesellschaft und Wirtschaft und verschließt sich der deutlichen und berechtigten Kritik komplett“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Peer-Michael Dick, am Freitag bei einer Online-Pressekonferenz in Stuttgart.

Die Bundesregierung nehme dabei in Kauf, dass die Privatwirtschaft und der öffentliche Dienst beim Thema Whistleblowing ohne Rechtfertigung unterschiedlich behandelt werden sollen, monierte Dick. Klar sei, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie umsetzen müsse. „Doch warum Ministerien und Landratsämter bei diesem Thema anders behandelt werden sollen als klein- und mittelständische Unternehmen oder als globale Konzerne, ist in keiner Weise nachvollziehbar“, kritisierte Dick. „Diese Ungleichbehandlung alleine damit zu begründen, dass der Bundesrat seine Zustimmung zum bisherigen Gesetzesentwurf verweigert hat, ist höchst irritierend. Das Vertrauen in die Politik schwindet dadurch weiter.“

Die Bundesregierung will an diesem Freitag gleich zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in den Bundestag einbringen. Der erste, für die private Wirtschaft relevante Entwurf, regelt die Verbesserungen beim Schutz von Hinweisgebern einzig auf Bundesebene und löst daher voraussichtlich keine Zustimmungspflicht des Bundesrates aus. Der zweite, zustimmungspflichtige Entwurf, befasst sich speziell mit den Beamten der Länder und weiteren Landesinstitutionen und -einrichtungen.

„Wie schon bei dem vom Bundesrat im vergangenen Monat gestoppten Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz würde auch der neue, nicht zustimmungspflichtige Gesetzentwurf für die Privatwirtschaft erheblich mehr Bürokratie und wieder einmal weitere Kosten bedeuten“, kritisierte der UBW-Hauptgeschäftsführer. Für die Umsetzung der EU-Vorgaben zum Whistleblowing müsse es in Deutschland ein einheitlich geltendes Gesetz geben, forderte er. Daher sollte die Regierungskoalition die berechtigte Kritik des Verfassungsorgans Bundesrat ernst nehmen und mit ihrer Mehrheit im Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen. „Gemeinsam mit den Ländern muss der Bund dafür sorgen, dass die zugrundeliegende EU-Whistleblowing-Richtlinie effizient, unkompliziert und vor allem ohne weitere Belastungen für die Firmen in nationales Recht umgesetzt wird“, erklärte Dick.

Autor

Michael Schwarz

Geschäftsführer Kommunikation
schwarz@unternehmer-bw.de