Lesebeitrag / 25. August 2022

UBW lehnen die vom Bundesarbeitsministerium geplante Rückkehr zur Homeoffice-Angebotspflicht strikt ab

Dick: „Entwicklung der Covid-Infektionszahlen rechtfertigt keine pauschalen Homeoffice-Verpflichtungen“

Stuttgart – Die baden-württembergischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände lehnen die vom Bundesarbeitsministerium geplante Rückkehr zur Homeoffice-Angebotspflicht strikt ab. „Die Entwicklung der Covid-Infektionszahlen rechtfertigt keinen faktischen ‚Präsenz-Lockdown‘ ausschließlich für Arbeitgeber durch pauschale Homeoffice-Verpflichtungen“, sagte Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), am Donnerstag in Stuttgart. In einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird vorgeschrieben, dass Arbeitgeber ab 1. Oktober dieses Jahres den Beschäftigten wieder anbieten müssen, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.


„Die bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie belegen sehr deutlich, dass Mund-Nase-Schutz und umfängliche Hygieneschutzmaßnahmen an den Arbeitsstätten sehr viel zielführender sind als andere Maßnahmen“, erklärte Dick. Zudem sei angesichts der gegenwärtigen Gasversorgungs-Krise Energiesparen das Gebot der Stunde. „Sicherlich würde eher mehr als weniger Energie verbraucht, wenn ab Oktober wieder mehr Arbeitnehmer von zu Hause arbeiteten und ihre Wohnungen dann auch tagsüber heizen müssten – während gleichzeitig auch die jeweiligen Bürogebäude für die in Präsenz Arbeitenden beheizt werden müssten“, erklärte er. Sehr viele Arbeitnehmer lebten schließlich in Haushalten, in denen tagsüber in der Regel niemand zu Hause sei, also abgesenkte Temperaturen herrschten.

Autor

Thomas Widder

Pressereferent
widder@unternehmer-bw.de