Dick: „Ärgerlich ist, dass die Bundesregierung stattdessen nun ein sogenanntes Qualifizierungsgeld einführen will, das diesen Anspruch nicht einlösen wird“
STUTTGART – Die Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg ist im März leicht gesunken. „Für die Unternehmen wird es noch schwieriger, geeignetes Personal zu finden. Deshalb rückt das Thema einer klugen und gezielten Weiterbildungsförderung immer mehr in den Mittelpunkt“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), Peer-Michael Dick, am Freitag in Stuttgart. „Ärgerlich ist, dass die Bundesregierung nun in ihrem Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz ein sogenanntes Qualifizierungsgeld vorsieht, das die ohnehin schon komplexe Weiterbildungsförderung zusätzlich verkomplizieren würde“, erklärte er.
So schließe das Qualifizierungsgeld Unternehmen aus, die über keine einschlägigen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge verfügten, kritisierte Dick: „Anstatt Arbeitsförderung mit tarifpolitischen und mitbestimmungsrechtlichen Anliegen zu vermischen, sollte der Gesetzgeber besser Regelungen schaffen, die allen Firmen helfen. Schließlich zahlen auch nicht mittelbar tarifgebundene Unternehmen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Diese Unternehmen von Leistungen der Arbeitslosenversicherung auszuschließen, erscheint auch rechtlich äußerst fragwürdig.“
Zudem könnte das Qualifizierungsgeld in seiner geplanten Form als „Rentenbrücke“ für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben missbraucht werden, warnte der UBW-Hauptgeschäftsführer: „Das ist das genaue Gegenteil von dem, was wir jetzt brauchen.“