Küpper: „Neben dem gesetzlichen Rahmen müssen auch Verwaltungsverfahren weiterentwickelt und vereinfacht werden – Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit sollte fallen.”
STUTTGART – Die baden-württembergische Wirtschaft begrüßt die geplante Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG). „Angesichts wachsender Engpässe bei Arbeits- und Fachkräften müssen wir natürlich alle inländischen Arbeitskräftepotenziale heben. Darüber hinaus brauchen wir aber auch dringend mehr gezielte Migration von Arbeitskräften“, sagte Stefan Küpper, Geschäftsführer Politik, Bildung und Arbeitsmarkt der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), anlässlich der ersten Lesung des überarbeiteten FEG: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dabei aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, um die Einwanderung von Fachkräften weiterzuentwickeln.“
Für die Dachorganisation der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände im Land ist der passende gesetzliche Rahmen nur ein Baustein dafür, dass ausländische Arbeitskräfte auch wirklich nach Deutschland kommen. „Aktuell sind die zu komplizierten und langwierigen Verwaltungsverfahren ein wesentliches Hemmnis für die gezielte Erwerbsmigration“, sagte Küpper: „Die Verfahren und Prozesse müssen daher dringend durch Bund und Länder digitalisiert und die verschiedenen Anforderungen und Formulare der am Verfahren beteiligten Behörden vereinfacht und vereinheitlicht werden. Dann kann der erweiterte Rechtsrahmen bei der Erwerbsmigration, den das geplante Gesetz nun schaffen will, in der Praxis auch wirklich genutzt werden.“ In einem wichtigen Punkt sehen die UBW noch die Chance, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu verbessern: beim unverändert geplanten Beschäftigungsverbot von einwandernden Fachkräften in der Zeitarbeit. „Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen – das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft – brauchen Unterstützung dabei, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben, die Visaverfahren erfolgreich durchzuführen, diese Beschäftigten zu integrieren und sie ggf. nachzuqualifizieren“, so Küpper: „Genau dies kann die Zeitarbeit bieten. Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, warum an diesem Beschäftigungsverbot weiterhin festgehalten werden soll.“