Veranstaltungs-Rückblicke

    „BAFA-Roadshow“ zum LkSG

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    Veranstaltungsrückblick: „BAFA-Roadshow“ zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit 2023 in Kraft – doch seine Zukunft ist ungewiss. Zwischen möglichen Gesetzesänderungen auf Bundes- und EU-Ebene und dem großen, aber nicht unbeschränkten Spielraum des risikobasierten Ansatzes, sind Unternehmen bürokratischem Mehraufwand und Unsicherheit ausgesetzt. Um Unklarheiten zu beseitigen, haben die Unternehmer Baden-Württemberg am 24.07.2025 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Experten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erläuterten die aktuell gültigen Pflichten und diskutierten anschließend mit den anwesenden Unternehmensvertretern. Inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltung waren sowohl der risikobasierte Ansatz als auch die konkrete effektive Umsetzung der Sorgfaltspflichten.

    Zwischen Omnibus und Koalitionsvertrag: Wie steht es um das LkSG?

    Zu Beginn gab Katharina Göbel, Geschäftsführerin Europapolitik UBW, einen Einblick bezüglich der geplanten Gesetzesänderungen auf EU-Ebene – im sogenannten „Omnibus“-Paket, das eine ganze Reihe an EU-Gesetzen bündeln und harmonisieren soll. Die Experten des BAFA bestätigten, dass das Hin- und Her zwischen nationaler und EU-Gesetzgebung zu Rechtsunsicherheit geführt habe.

    Beim risikobasierten Ansatz sind Plausibilität und Umsetzbarkeit relevant

    Sie erläuterten, was der Gesetzgeber unter dem Begriff ‚risikobasierter Ansatz‘ versteht:

    • Ressourcen der verpflichteten Unternehmen sollen zielgerichtet und im Rahmen der Möglichkeiten eingesetzt werden
    • Keine pauschalen Abfragen (z.B. standardisierte Umfragebögen für sämtliche Zulieferer)
    • nicht alle Risiken adressieren, sondern priorisieren

    Mit diesem Ansatz sollen vor allem kleine Zulieferer mit wenig personellen Ressourcen von hohem bürokratischem Aufwand entlastet werden, indem zwischen risikoarmen und stark risikogeneigten Zulieferern unterschieden wird. Auch Brancheninitiativen seien ein geeignetes Instrument, um für Unternehmen mit ähnlichen Risikobereichen Ressourcen zu bündeln.

    Im Nachgang kam eine rege Diskussion zustande, bei der vor allem Vertreter von KMU ihre Perspektive einbringen und konkrete Fragen an das BAFA stellen konnten. Inhaltliche Schwerpunkte hierbei lagen bei Ansätzen, um mit dem hohen bürokratischen Aufwand umzugehen, Maßnahmen effizient umzusetzen und einer allgemeinen Klarstellung der Compliance im LkSG-Kontext.

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